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Kleinstunternehmen

Wie der Name schon sagt handelt es sich bei Kleinstunternehmen um Unternehmen die sehr klein sind. Die Kommission der Europäischen Union sieht folgende Definition für Kleinstunternehmen vor: Die Mitarbeiterzahl muss unter 10 liegen, außerdem muss der Umsatzerlös unter 2 Millionen € pro Jahr liegen. Alternativ kann auch die Mitarbeiterzahl unter 10 liegen, kombiniert mit einer Bilanzsumme unter 2 Millionen € pro Jahr.

Kleinstunternehmen haben z.B. in Deutschland einen hohen Stellenwert, da sie (prozentual gesehen) die Mehrheit der Unternehmen stellen. Aus diesem Grund gibt es von Seiten der EU immer wieder Initiativen, um diesen Unternehmen zu helfen. Dazu zählen zum Beispiel Initiativen um die Bürokratie abzubauen, damit sich der Bilanzierungsaufwand verringert.

Kleinstunternehmen findet man in den verschiedensten geographischen und auch wirtschaftlichen Bereichen. Ein Kiosk könnte z.B. dazu zählen, oder ein privat geführter, kleiner Supermarkt. Aber auch ein Start-Up Unternehmen aus dem Bereich Biotechnologie oder Internet erfüllen die Definition. Auch geographisch gibt es keinerlei Einschränkungen. Zur Definition zählen kann man Unternehmen, welche in ländlicher Region ihren Firmensitz haben, aber auch Unternehmen welche in Großstädten ihren Firmensitz haben. Ebenso könnte die Firma in einer wirtschaftlich sehr schlechten Gegend ihren Firmensitz haben, oder in einer wirtschaftlichen Boomregion. Es macht auch keinen Unterschied ob die Firma an einem wirtschaftlich relevanten Ort zu hause ist (im Bereich Finanzdienstleistung wäre dies z.B. Frankfurt am Main oder München), oder an irgend einem anderen Ort.

Aus diesen Gründen ist der Begriff Kleinstunternehmen sehr weit gefasst und betrifft den absoluten Großteil der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland. Durch Medienberichte kann der Eindruck entstehen, Deutschland besteht vor allem aus großen Unternehmen (hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und/oder Umsatz), dies ist aber nicht der Fall.