Kleine Unternehmen
Als kleine Unternehmen werden im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Rechtsprechung, die Firmen bezeichnet, die in Hinblick auf die Zahl ihrer Beschäftigten, auf ihre Bilanzsumme und auf den Umsatzerlös in eng definierten Grenzen angesiedelt sind.
Damit unterliegen sie anderen steuerlichen Bedingungen als mittlere und große Unternehmen. Meistens werden kleine Unternehmen auch als sog. EPU (Ein-Personen-Unternehmen) geführt. Trotzdem erfolgt die Klassifizierung in kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen und große Unternehmen in der Regel unabhängig von der gewählten Branche und der gewählten Rechtsform. Auch eine AG in Form der Ich-AG kann also durchaus in diesen Bereich gezählt werden.
Trotzdem unterliegt die Anerkennung für kleine Unternehmen als solche in der EU weiteren Bedingungen, die strikt einzuhalten sind. Somit dürfen maximal fünfundzwanzig Prozent des Unternehmens in den Händen von anderen Firmen sein, die nicht in dieser Kategorie angesiedelt sind. Trotzdem ist diese Unternehmensform, gemeinsam mit den mittleren Unternehmen, die Firmengröße, die in Deutschland und Europa sowohl wirtschaftlich als auch sozial vorherrschend ist. Beide Unternehmensgrößen stellen gemeinsam auch den größten Teil der Arbeitsplätze zur Verfügung.
Auch in der Forschung und Entwicklung neuer Produkte bzw. ganz allgemein im Bereich der Innovationen spielen die sog. KMU eine außerordentlich große Rolle. Da sie aber einen sehr begrenzten Zugang zu dem benötigten Kapital besitzen, werden die KMU häufig über Förderungen des Staates und der Europäischen Union finanziert. Viele Unternehmen dieser Größenordnung können aber auch auf die Unterstützung sog. Business Angels zurückgreifen.
Somit ist eine weitere rege Forschungstätigkeit durchaus gesichert. Viele KMU arbeiten auch sehr erfolgreich im Medien- und Internetbereich.