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Rub: Beratung
< Das Existenzgründerseminar als erste Anlaufstelle
12.03.10 11:10 Alter: 140 Tage
Kategorie: Finanzen und Kredite

Existenzgründung und Überbrückungsgeld


Wenn Sie arbeitslos sind und sich selbständig machen wollen, dann sollten Sie einen Antrag auf Überbrückungsgeld für Existenzgründer stellen. Dieses Überbrückungsgeld sichert Ihnen Ihren Lebensunterhalt und dient ebenso Ihrer sozialen Sicherheit. Das Überbrückungsgeld wird Ihnen für sechs Monate gewährt und dient Ihnen rein zur sozialen Sicherheit. Den Antrag zum Überbrückungsgeld für Existenzgründer erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Allerdings liegt es im Ermessen des Beraters vom Arbeitsamt, ob der Antrag auf Überbrückungsgeld gewährt wird oder nicht, denn es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf. Sie sollten auf jeden Fall bei der Antragstellung folgende Unterlagen mitbringen.

Entweder eine Gewerbeanmeldung, wenn es eine gewerbliche Gründung ist oder eine Steuernummer des Finanzamtes, wenn eine freiberufliche Gründung vorliegt oder eine Zulassungsbescheinigung der HWK, falls es ein zulassungspflichtiger Handwerksberuf ist, außerdem noch eine fachkundige Stellungnahme zu Ihrem Businessplan, den Sie hoffentlich gut vorbereitet haben.

Die Höhe des Überbrückungsgeldes für Existenzgründer ist abhängig von dem früheren Verdienst des Antragstellers. Dieses Geld ist für Sie als Existenzgründer kein Kredit und muss auch nicht an das Arbeitsamt zurückgezahlt werden. Das Überbrückungsgeld wird ohne jegliche Abzüge ausgezahlt und ist zudem noch einkommensteuerfrei. Nach der Antragstellung dauert es etwa zwei bis vier Wochen bis zur Genehmigung des Überbrückungsgeldes für Existenzgründer. Das Geld wird monatlich ausgezahlt und Sie erhalten dann kein Arbeitslosengeld bzw. keine Arbeitslosenhilfe mehr. Sollte die Existenzgründung scheitern, dann gibt Ihnen das Überbrückungsgeld erst mal eine Sicherheit für Ihren Lebensunterhalt.