Kategorie: Finanzen und Kredite
Existenzgründung für Freiberufler
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Existenzgründung als Freiberufler anzustreben, sollte sich vorab gut informieren. Es gibt einige wichtige Dinge, die im Vorfeld schon erledigt werden müssen. Es sollte auf jeden Fall ein Steuerberater mit einbezogen werden, da man selbst meist nicht über das gesamte Fachwissen verfügt und so den Vorteil hat, sich kompetent beraten zu wissen und steuerliche Vorteile nicht durch Unwissen verschenkt. Obendrein ist abzuklären, ob der angestrebte Beruf in die freien Berufe einzuordnen ist. Im Einkommensteuergesetzes (EStG) ist dieses geregelt. Ist der gewünschte Berufszweig hier klar genannt, kann die Existenzgründung Freiberufler von jedem Bürger eingetragen werden. Allerdings ist dieser Gesetzestext nicht der Aktuellste. Unter „ähnlichen Berufen’’, ist die Zuordnung also nicht immer eindeutig zu definieren. Der beste Weg sich Sicherheit zu verschaffen, ist der Gang direkt zum zuständigen Finanzamt, um dort vor Ort abzuklären, ob der angestrebte Beruf in die freien Berufe einzuordnen ist.
Bei der Existenzgründung Freiberufler besteht der Vorteil, dass man keine Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt benötigt und dadurch auch keine Gewerbesteuer fällig wird. Auch ist keine Mitgliedschaft bei der Industrie- oder Handelskammer erforderlich. Nur die Anmeldung, zwecks steuerlicher Erfassung, beim zuständigen Finanzamt, ist Pflicht. Man bekommt seine Steuernummer zugewiesen und ist somit selbständig als Freiberufler. Ob andere Zulassungen erforderlich sind, wie bei Anwälten oder Architekten, ist abzuklären.
Bei der Existenzgründung als Freiberufler, hat man somit weniger Bürokratie am Hals. Aber dennoch besteht die Abgabepflicht der Umsatzsteuervoranmeldung, ebenso der Einkommensteuer- und der Umsatzsteuererklärung zum Jahresende. Nur bei der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung.
Ganz wichtig bei der Existenzgründung Freiberufler, ist die Namenswahl. Hier reicht es aus, den eigenen Namen zu verwenden. Branchenbezeichnungen sind erlaubt, aber sollten gut gewählt werden, damit die Bezeichnung nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit zurückzuführen sein könnte. Sollte man sich hier unsicher sein, ist der korrekte Weg, sich bei einem guten Unternehmensberater oder beim zuständigen Finanzamt Rat einzuholen.
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