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Mittelständische Unternehmen

Häufig werden familiengeführte Firmen mit Tradition als mittelständische Unternehmen bezeichnet. Der Begriff wird häufig verwendet und oft unterschiedlich definiert, je nachdem Interessenslage von Behörden, Partein oder Medien. Das führt zwangsläufig zu Missverständnissen. Grundsätzlich ist richtig, dass kleine und mittlere Unternehmen dem Mittelstand angehören. Was aber ist klein oder mittel? Hier gibt es zuverlässige Ansätze, um nach Umsatz oder Beschäftigungszahl abzugrenzen.

Alle Selbständigen in freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe die weniger als 500 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz, der sich auf unter 50 Millionen Euro beläuft, zählt man zu den kleinen und mittelständischen Betrieben. Davon müssen nun die Kleinbetriebe abgezogen werden, die nach Auskunft der Handelskammer Betriebe sind, die weniger als 10 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von unter 1 Million Euro aufweisen. Damit wird schon sehr deutlich, was man unter mittelständischen Betrieben zu verstehen hat.

Dazu hat die Europäische Kommission bereits am 6. Mai 2003 eine Empfehlung gegeben, wie mittlere Unternehmen definiert werden könnten. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese Empfehlung im Euripäischen Wirtschaftsraum auch allgemein anerkannt und angewendet.

Demnach haben mittlere Unternehmen eine Mitarbeiterzahl bis zu 249 und einen Umsatz bis zu 50 Miollionen Euro oder eine Bilanzsumme bis zu 43 Miollionen Euro. Alle Betriebe, die darunter liegen sind entweder kleine Unternehmen oder Kleinstunternehmen. Es gilt noch zu beachten, dass nicht mehr als 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen geimeinsam bestehen darf, die dieser Definition nicht entsprechen. Sollte dies der Fall sein, so spricht man von Verbundsunternehmen.

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